Studiengang im Voll- oder Teilzeitmodell
Die Zulassungsvoraussetzungen für den Bachelorstudiengang Pflege im Voll- oder Teilzeitmodell orientieren sich am Thüringer Hochschulgesetz §§ 60 und 61 ergänzt um die Anforderung einer erfoglreich abgeschlossenen Berufsausbildung als Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in.
Ergänzend dazu sieht das Thüringer Hochschulgesetz § 63 die Eingangsprüfung für interessierte beruflich Qualifizierte vor.

