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Studiengang im Teilzeitmodell

Die Zulassungsvoraussetzungen für den Bachelorstudiengang Neurorehabilitation im Teilzeitmodell sind:

  • Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß §§ 60, 63 ThürHG und
  • Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Ergotherapeut oder Physiotherapeut (weitere Abschlüsse auf Anfrage) und Berufserlaubnis 

Studiengang im ausbildungsbegleitenden Modell

Die Zulassungsvoraussetzungen für den Bachelorstudiengang Neurorehabilitation im ausbildungsbegleitenden Modell sind:

  1. Für den ausbildungsbegleitenden Studienabschnitt
    • Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß § 60 ThürHG
    • Bestehender Vertrag mit einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Physiotherapie oder Ergotherapie
    • Erfolgreich abgeschlossenes erstes Ausbildungsjahr (Nachweis Zeugnis, Durchschnittsnote nicht schlechter als 3,0)
    • Empfehlung der jeweiligen Berufsfachschule
  2. Für den 3-semestrigen Vollzeitstudienabschnitt
    • Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Physiotherapeut oder Ergotherapeut
    • Erfolgreich absolvierte Module des ausbildungsbegleitenden Studienabschnittes (Nachweis der Prüfungsleistungen)
    • Einstufungsprüfung und Anerkennung der Praktika

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