Studiengang im Teilzeitmodell
Die Zulassungsvoraussetzungen für den Bachelorstudiengang Neurorehabilitation im Teilzeitmodell sind:
- Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß §§ 60, 63 ThürHG und
- Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Ergotherapeut oder Physiotherapeut (weitere Abschlüsse auf Anfrage) und Berufserlaubnis
Studiengang im ausbildungsbegleitenden Modell
Die Zulassungsvoraussetzungen für den Bachelorstudiengang Neurorehabilitation im ausbildungsbegleitenden Modell sind:
- Für den ausbildungsbegleitenden Studienabschnitt
- Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß § 60 ThürHG
- Bestehender Vertrag mit einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Physiotherapie oder Ergotherapie
- Erfolgreich abgeschlossenes erstes Ausbildungsjahr (Nachweis Zeugnis, Durchschnittsnote nicht schlechter als 3,0)
- Empfehlung der jeweiligen Berufsfachschule
- Für den 3-semestrigen Vollzeitstudienabschnitt
- Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Physiotherapeut oder Ergotherapeut
- Erfolgreich absolvierte Module des ausbildungsbegleitenden Studienabschnittes (Nachweis der Prüfungsleistungen)
- Einstufungsprüfung und Anerkennung der Praktika

