Studiengang im ausbildungsbegleitenden Modell
Die Zulassungsvoraussetzungen für den ausbildungsintegrierten Bachelorstudiengang Logopädie sind:
- Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß § 60 ThürHG
- Bestehender Vertrag mit einer staatlich anerkannten SRH - Berufsfachschule für Logopädie in Karlsruhe und ab 2012 in Heidelberg, Bonn oder Düsseldorf

