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Studiengang im ausbildungsbegleitenden Modell

Die Zulassungsvoraussetzungen für den ausbildungsintegrierten Bachelorstudiengang Logopädie sind:

  • Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß § 60 ThürHG
  • Bestehender Vertrag mit einer staatlich anerkannten SRH - Berufsfachschule für Logopädie in Karlsruhe und ab 2012 in Heidelberg, Bonn oder Düsseldorf