Zulassungsvoraussetzungen, Interdisziplinäre Frühförderung
Studiengang im Vollzeitmodell
Die Zulassungsvoraussetzungen für den Bachelorstudiengang im Vollzeitmodell Interdisziplinäre Frühförderung sind:
- Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß §§ 60, 63 ThürHG und
- Ein mindestens 3-monatiges Vorpraktikum in einer durch das Praktikantenbüro anerkannten Einrichtung des Sozial- und Gesundheitswesens
Studiengang im Teilzeitmodell
Die Zulassungsvoraussetzungen für den Bachelorstudiengang im Teilzeitmodell Interdisziplinäre Frühförderung sind:
- Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß §§ 60, 63 ThürHG und
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen oder therapeutischen Beruf und staatliche Anerkennung in diesem Beruf oder vergleichbare Studienabschlüsse und
- Mindestens ein Jahr Tätigkeit in einer Frühförderung oder vergleichbaren Einrichtung
Zugelassen werden medizinisch-therapeutische und pädagogische Berufsabschlüsse:
| Medizinisch-therapeutisch
- Logopäde
- Ergotherapeut
- Physiotherapeut
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Hebammen/Entbindungspfleger
| Pädagogisch
- Erzieher
- Heilpädagoge
- Heilerziehungspfleger
- Motopäde
- Familienpfleger
sowie akademische Abschlüsse.
Statement
„Wir definieren ein Kind nicht mehr nach dem, was es nicht kann, sondern versuchen, es als ganze Person zu erfassen und seine Ressourcen zu fördern und zu stärken.“
Studiengangsleiterin
Prof. Dr. Annette Hartung
Kontakt
SRH Fachhochschule für Gesundheit Gera
Hermann-Drechsler-Str. 2
07548 Gera
Telefon 0365 773407-0
Telefax 0365 773407-77

