direkt zum Inhalt

FAQ

Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?

Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß § 60 ThürHG. Ein mindestens 3-monatiges Vorpraktikum in einer durch das Praktikantenamt anerkannten Einrichtung des Sozial- und Gesundheitswesens.

Unterliegt der Studiengang Gesundheitspsychologie Zulassungsbeschränkungen?

Der Studiengang unterliegt keinem Numerus clausus. In einem Aufnahmegespräch mit der Studiengangsleiterin haben Sie die Möglichkeit, sich über die Inhalte und Anforderungen an das Studium zu informieren. Dieses Gespräch sowie die Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen bilden die Grundlage für eine gemeinsame Entscheidung über eine Zulassung zum Studium.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium gibt es?

Ein zielorientiertes Studium verlangt neben effizienter Organisation auch eine solide finanzielle Basis, um Miete, Lebenshaltungskosten und Studiengebühren zahlen zu können. Es exisiteren verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten: KfW Förderbank, Bildungsfonds und BaföG-Bankdarlehen. mehr

Kontakt

SRH Fachhochschule für Gesundheit Gera
Hermann-Drechsler-Str. 2
07548 Gera
Telefon 0365 773407-0
Telefax 0365 773407-77